Der Begriff "Schönheitschirurgie" ist weder geschützt, noch gibt es eine einheitliche Definition, was darunter genau zu verstehen ist. Dies führt leicht zu Verwechslungen und Fehlinterpretationen. Am häufigsten versteht man unter dem Begriff Schönheitschirurgie Eingriffe und Operationen ohne medizinischer Notwendigkeit.
Meist wird die Schönheitschirurgie zur Verbesserung zur Verbesserung des eigenen Aussehens eingesetzt.
Der Titel "Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).
Daher sollten Sie bei Ihrer Arztwahl für Ihre Schönheitsoperation unbedingt auch die Facharztbezeichnung achten.
Wir können Ihnen auch einen Blick auf die Webseite der Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) empfehlen.
Laut dem Mitgliederverzeichnis der Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) gibt folgende Fachärzte für Plastische Chirurgie in Rosenheim:
Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Plastische Chirurgie Starnberg
Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie